Vorverlegter Flug bringt Passagieren Entschädigungsanspruch
Fluggesellschaften müssen Passagiere direkt über Flugannullierungen informieren, eine indirekte Information reicht nicht aus, entschied jüngst der Bundesgerichtshof. Zudem urteilte das Gericht unter Berufung auf EU-Recht, dass Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben, wenn ein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wird. Airliners