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Fluggastrecht: Stinkende Passagiere fliegen raus

15. Mai 2012 |
Sobald der Sitznachbar im Flugzeug die Schuhe ausgezogen hat oder sonstige Körpergerüche in die Nase wehen, wünscht sich so mancher, dass der stinkende Sitznachbar wieder aussteigt. Das kann tatsächlich passieren.
Ein Passagier aus Deutschland musste auf dem Rückflug von Honolulu nach Düsseldorf wegen seines strengen Körpergeruchs die Maschine wieder verlassen, berichtet das Portal "Flightright". Die Flugbegleiterin hatte ihn noch gebeten, das Hemd zu wechseln, doch die frischen Kleider des Mannes waren bereits im Bauch des Flugzeugs verstaut.

Auch das Argument, dass er mit drei Koffern durch den nicht klimatisierten Flughafen hetzen musste, half dem Mann nicht. Er musste aussteigen und eine zusätzliche Nacht auf Hawaii verbringen. Denn die Airline behält sich in ihren Geschäftsbedingungen vor, dass Reisende mit "extremem Körpergeruch" auch mal stehen gelassen werden.

Der Passagier klagte auf 2.200 Euro Schadensersatz, das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt das jedoch für überzogen und sprach ihm lediglich die Kosten für die zusätzliche Übernachtung in Höhe von 260 Euro zu.
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